Glossar

Konsignationslager – Definition und Konzept

Ein Konsignationslager ist ein Lager, das sich beim Kunden befindet, aber im Eigentum des Lieferanten bleibt, bis die Ware entnommen wird. Erst bei der Entnahme geht das Eigentum an den Kunden über und die Rechnung wird fällig.

Ein Konsignationslager ist ein Warenlager beim Abnehmer, dessen Bestand bis zur Entnahme im Eigentum des Lieferanten bleibt. Erst mit der Entnahme gehen Eigentum und Zahlungspflicht auf den Abnehmer über. Der Lieferant verantwortet Bestandsauffüllung und Verfügbarkeit, der Abnehmer stellt Fläche, Handling und Entnahmemeldung bereit.

Wie ein Konsignationslager funktioniert

Der Ablauf eines Konsignationslagers folgt einem wiederkehrenden Zyklus aus fünf Schritten:

  1. Rahmenvereinbarung: Lieferant und Abnehmer legen Artikelumfang, Lagerort, Mindest- und Höchstbestände, Preise, Haftung, Versicherung und Laufzeit fest.
  2. Erstbefüllung: Der Lieferant liefert die vereinbarte Menge an den Lagerort beim Abnehmer. Ein Verkauf findet zu diesem Zeitpunkt nicht statt; die Ware bleibt Eigentum des Lieferanten.
  3. Entnahme: Der Abnehmer entnimmt bedarfsgerecht. Mit der Entnahme gehen Eigentum, Gefahr und Zahlungspflicht über.
  4. Entnahmemeldung: Der Abnehmer meldet die Entnahme, üblicherweise systemgestützt über EDI, Lieferantenportal oder periodische Bestandsmeldung. Die Meldung ist die Abrechnungsgrundlage.
  5. Wiederauffüllung: Der Lieferant füllt auf Basis der gemeldeten Verbräuche und der vereinbarten Bestandsgrenzen nach. Der Zyklus beginnt erneut.

Entscheidend für die Funktionsfähigkeit ist die Qualität der Entnahmemeldung: Sie ist zugleich Abrechnungs- und Dispositionsgrundlage. Bleibt sie unvollständig oder verzögert, entstehen Bestandsdifferenzen und Fehlmengen.

Vorteile und Nachteile für den Abnehmer

Vorteile

  • Hohe Versorgungssicherheit durch physisch verfügbaren Bestand vor Ort
  • Kapitalbindung entsteht erst mit der Entnahme, nicht mit der Anlieferung
  • Kurze Beschaffungszeit für die abgedeckten Artikel
  • Geringerer Dispositionsaufwand, da die Auffüllung beim Lieferanten liegt

Nachteile

  • Flächen-, Handling- und Inventuraufwand am eigenen Standort
  • Aufbau und Pflege der Entnahmeerfassung, meist mit Systemanbindung
  • Bindung an einen Lieferanten für die abgedeckten Artikel
  • Haftungs- und Versicherungsfragen für fremde Ware im eigenen Lager

Vorteile und Nachteile für den Lieferanten

Vorteile

  • Enge Kundenbindung und Präsenz direkt am Verbrauchsort
  • Verbrauchstransparenz als Grundlage für die eigene Planung
  • Wettbewerbsvorteil bei Artikeln, bei denen Verfügbarkeit entscheidet

Nachteile

  • Kapitalbindung bleibt bis zur Entnahme beim Lieferanten
  • Bestandsrisiko bei Überalterung, Auslauf oder ausbleibendem Abruf
  • Aufwand für Bestandsüberwachung, Nachschub und Abstimmung
  • Erschwerte Bestandskontrolle, da der Bestand physisch nicht im eigenen Zugriff liegt
  • Falls mehrere Kunden gleichartige Produkte abnehmen, wirken Konsignationslager wie dezentrale Lager, was zu höheren Gesamtbeständen in der Distributionslogistik führt.

Konsignationslager oder Vendor Managed Inventory?

Beide Modelle verlagern die Nachschubverantwortung zum Lieferanten, unterscheiden sich aber in der Eigentumsfrage. Sie schließen einander nicht aus und werden häufig kombiniert.

MerkmalKonsignationslagerVendor Managed Inventory (VMI)
KernmerkmalEigentumsübergang erst bei EntnahmeLieferant disponiert den Bestand des Abnehmers
Eigentum vor Entnahmebeim Lieferantenin der Regel beim Abnehmer ab Anlieferung
Kapitalbindung vor Verbrauchbeim Lieferantenbeim Abnehmer
Auslöser der Abrechnunggemeldete EntnahmeAnlieferung bzw. vereinbarter Rechnungslauf
DatengrundlageEntnahme- und BestandsmeldungBestands- und Bedarfsdaten des Abnehmers
Lagerortbeim Abnehmerbeim Abnehmer oder beim Lieferanten

Die Kombination beider Modelle — der Lieferant disponiert und die Ware bleibt bis zur Entnahme sein Eigentum — wird in der Praxis als konsignationsbasiertes VMI bezeichnet. Weiterführend: Bestandsoptimierung, Supply Chain Management und Materialbereitstellung.

Dieses Modell wurde ursprünglich für den Außenhandel entwickelt, ist aber auch im Inland weit verbreitet.

Einrichtung und Rahmenbedingungen

Um ein Konsignationslager einzurichten, müssen Kunde und Lieferant die Einzelheiten in einem Rahmenvertrag festlegen. Dieser umfasst sowohl kaufmännische als auch logistische Aspekte.

Rahmenvertrag

Kaufmännischer Teil

Der kaufmännische Teil des Rahmenvertrags beinhaltet:

  • Artikel
  • Preis und Zahlungskonditionen der Produkte
  • Eigentumsübergang
  • Sanktionen bei fehlender Lieferfähigkeit
  • Ort des Lagers und Übernahme der Lagerkosten
  • Reklamationsprozess (z. B. bei Qualitätsmängeln)
  • Laufzeit des Vertrags

Logistischer Teil

Der logistische Teil des Rahmenvertrags umfasst:

  • Planmengen und maximale Entnahmemengen pro Tag oder pro Woche
  • Maximaler Bestand und Sicherheitsbestand bzw. Reichweite
  • Zugang des Lieferanten zum Konsignationslager (Bestandskontrolle, Auffüllen des Bestands)
  • Registrierung und Meldung einer Entnahme
  • Notfallstrategie

Erfassung der Entnahme

Es gibt verschiedene Systeme zur Erfassung der Entnahme durch den Kunden. Diese Systeme stellen sicher, dass der Bestand im Konsignationslager stets aktuell ist und Nachbestellungen rechtzeitig ausgelöst werden.

Ein-Behälter-System

Beim Ein-Behälter-System wird der entnommene Artikel gescannt, ähnlich wie an der Kasse eines Supermarktes. Alternativ kann eine Waage an jedem Lagerfach installiert werden, um die Entnahme automatisch zu erfassen. Diese Methode ist jedoch störanfällig und funktioniert nur bei ausreichend schweren Teilen.

Zwei- oder Mehr-Behälter-System

Das Zwei- oder Mehr-Behälter-System nutzt Kanban-Karten oder Barcodes, um die Entnahme zu registrieren. RFID-Sensorik (Radio Frequency Identification) kann ebenfalls verwendet werden, um die Identität und Position des Behälters zu erfassen und automatisch Bestellungen auszulösen.

Geeignete Produkte

Nur variantenarme Produkte mit kontinuierlichem und vorhersehbarem Verbrauch sind für Konsignationslager geeignet. Der Bestand muss die Zeit bis zur Nachlieferung und Nachfrage-Schwankungen überbrücken.

Lieferant befüllt nach Rahmenvertrag Konsignationslager beim Abnehmer Ware im Eigentum des Lieferanten Abnehmer entnimmt bei Bedarf Nachschub Entnahme Mit der Entnahme: Übergang von Eigentum, Gefahr und Zahlungspflicht — Entnahmen werden erfasst und dem Lieferanten gemeldet (Abrechnung)
Ablauf im Konsignationslager — eigene Darstellung (Grundlage: Seitenbestand).

Konsignationslager in der Praxis: Die passenden Planungs- und Beratungsansätze bündelt unsere Leistungsübersicht.

FAQ

Häufige Fragen

Wem gehört die Ware im Konsignationslager?

Das Eigentum liegt bis zur Entnahme beim Lieferanten. Erst mit der Entnahme gehen Eigentum, Gefahr und Zahlungspflicht auf den Abnehmer über.

Worin unterscheiden sich Konsignationslager und Kommissionslager?

Der Unterschied liegt in der Handelsstufe. Ein Konsignationslager versorgt einen Abnehmer mit Material für dessen eigenen Verbrauch oder Weiterverarbeitung. Ein Kommissionslager zielt auf den Weiterverkauf durch den Kommissionär im eigenen Namen für fremde Rechnung.

Welche Artikel eignen sich für ein Konsignationslager?

Geeignet sind Artikel mit regelmäßigem, gut prognostizierbarem Verbrauch, überschaubarer Variantenzahl und ausreichender Haltbarkeit. Kritisch sind auslaufende Teile, stark schwankende Bedarfe und Artikel mit kurzer Mindesthaltbarkeit, weil das Bestandsrisiko beim Lieferanten verbleibt.

Wie wird die Entnahme abgerechnet?

Grundlage ist die Entnahmemeldung des Abnehmers, üblicherweise systemgestützt über EDI oder ein Lieferantenportal. Der Lieferant rechnet die gemeldeten Mengen periodisch ab. Bestandsdifferenzen werden über die im Rahmenvertrag vereinbarte Inventur geklärt.

Welche Risiken trägt der Lieferant?

Beim Lieferanten verbleiben Kapitalbindung und Bestandsrisiko bis zur Entnahme. Hinzu kommt eingeschränkte Kontrolle, da der Bestand physisch beim Abnehmer liegt. Beides wird vertraglich über Mindestabnahmen, Rücknahmeregelungen und Inventurrechte begrenzt.

Welche Voraussetzungen muss der Abnehmer schaffen?

Erforderlich sind ein abgegrenzter Lagerort, ein belastbares Verfahren zur Entnahmeerfassung und die Bereitschaft zur Bestandstransparenz gegenüber dem Lieferanten. Ohne verlässliche Entnahmemeldung ist das Modell weder abrechenbar noch disponierbar.